Photovoltaik

Informationen für Stromproduzenten

Hier finden Sie Auskünfte zu den wichtigsten Fragen rund um eine neue Energieerzeugungsanlage.

Wir haben die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, Hintergrundinformationen und Hinweise zum weiteren Vorgehen für Sie im Downloadbereich zusammengestellt.

In einem ersten Schritt prüfen Sie, in welchem Versorgungsgebiet die Anlage gebaut werden soll. Für Anlagen welche in Glattfelden, Marthalen oder Weiach erstellt werden, sind wir (LKWG) die richtigen Ansprechpartner.

Interessiert? Lassen Sie sich von einem lokalen oder regionalem PV-Installateur beraten!

Weitere Informationen und PDFs zu unseren Anlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Pronovo führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch.

Förderbeiträge

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unter-schiedlichen Programmen gewährt.

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp

  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp
  • Einmalvergütung für hohe (HEIV) Photovoltaik-anlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 149.99 kW) ohne Eigenverbrauch

Anmeldeverfahren

Anmeldung
Mit der Anmeldung wird geprüft, ob eine bestehende Anlage oder eine projektierte Anlage grundsätzlich durch die KEV gefördert werden kann.

Projektfortschrittsmeldung
Falls der Antragsteller auf die Anmeldung einer projektierten Anlage bei Pronovo einen positiven Bescheid erhalten hat, muss er innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist mittels einer Projektfortschrittsmeldung den Status seines Projekts melden. Kann er diese Meldung nicht innerhalb der gesetzten Frist liefern, verliert er seinen Anspruch auf Förderung und sein Platz wird für ein anderes Projekt freigegeben. Auch für bereits bestehende Anlagen ist die Projektfortschrittsmeldung einzureichen, da für diese zusätzliche Angaben und Unterlagen erstmals im System aufgenommen werden müssen.

Inbetriebnahmemeldung
Nach der Projektfortschrittsmeldung muss der Antragsteller seine projektierte Anlage innert der im Bescheid festgelegten Frist in Betrieb nehmen. Falls er die Inbetriebnahme nicht innerhalb der festgesetzten Frist leisten kann, verliert er seinen Anspruch auf Förderung und sein Platz wird für ein anderes Projekt freigegeben. Auch für bereits bestehende Anlagen ist die Inbetriebnahmemeldung einzureichen, da für deren Weiterbearbeitung diese zusätzlichen Angaben und Unterlagen erforderlich sind. Auf den folgenden Anmeldeseiten werden diese drei Anmeldeschritte genauer erläutert und die Fristen pro Technologie (Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Wind) aufgelistet. Des Weiteren steht ein Online-Tarifrechner zur Verfügung, mit welchem ein voraussichtlicher Vergütungssatz berechnet werden kann. Die Angaben des Online-Tarifrechners sind ohne Gewähr und bieten keinen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid und die Höhe der Vergütung.